Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und werden Bestandteil des mit MPS - Engineering GbR geschlossenen Vertrages; entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, MPS - Engineering GbR hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn MPS - Engineering in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.
  2. Im kaufmännischen Verkehr gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.

§ 2 Angebot / Vertragsabschluß

Die Angebote von MPS - Engineering GbR beziehen sich auf handelsübliche Qualitäten mittlerer Art und Güte, sind freibleibend und unverbindlich. Alle Aufträge oder Zusicherungen erlangen für uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung, mit Auslieferung der Ware oder mit einer Bestellung des Kunden per E-Mail oder Fax Verbindlichkeit. MPS-Engineering GbR behält sich Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebotsunterlagen vor, sofern diese Abweichungen durch den technischen Fortschritt begründet sind.

Die Darstellung der Produkte im Online-Katalog stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Anklicken des Buttons "Angebot anfordern" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine unverbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab und fordern lediglich ein Angebot für diese Waren an. Die Bestätigung des Eingangs der angeforderten Angebotes folgt nach dem Absenden dieser Angebotsanfrage. Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt somit frühestens mit der Annahme des Angebotes und der anschließenden Lieferung der Waren zustande.

§ 4 Preise / Zahlungsbedingungen

MPS - Engineering GbR liefert stets auf der Grundlage der aktuellen Preisliste zu den dort genannten Listenpreisen.

Die Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart und in der Rechnung angegeben ist.

Vorkasse: Sie zahlen den Rechnungsbetrag wie im Angebot ausgewiesen im voraus und bekommen die Ware ins Haus geliefert oder Sie zahlen bei Abholung.

Zahlungsempfänger:
MPS – Engineering GbR

Bankverbindung:
Sparkasse Westmünsterland
BLZ: 40154530
Kto.-Nr.: 35056019

Nachnahme: Sie zahlen direkt an der Haustür in Bar bei Erhalt der Ware.

§ 5 Lieferung

  1. Lieferung erfolgt weltweit.
  2. Für die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen haftet MPS - Engineering GbR nur insoweit, als ihr die fristgemäße Lieferung nicht aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen unmöglich ist. Lieferfristen sind mit rechtzeitiger Absendung gewahrt.
  3. MPS - Engineering GbR ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und hierbei Teilrechnungen zu erstellen.
  4. In Fällen von Streik, Aussperrung, höherer Gewalt und sonstigen, durch MPS - Engineering GbR nicht zu vertretenden. Unter Umständen ist MPS - Engineering GbR berechtigt, eine eventuell vereinbarte Lieferfrist angemessen zu verlängern oder die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen.
  5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist MPS - Engineering GbR berechtigt, den ihr entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

§ 6 Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Dies gilt auch für etwaige Rücksendungen. MPS - Engineering GbR ist nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen. Der Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe der Lieferung an den Spediteur oder Frachtführer bzw. mit Aufgabe beim DPD oder zu dem sonst für den Transport vorgesehenen Unternehmen oder Person. Bei Selbstabholung geht die Gefahr am Tage der vereinbarten Bereitstellung über; erfolgt die Abholung nicht innerhalb von 5 Tagen ab vereinbarter Bereitstellung, ist MPS – Engineering GbR berechtigt, auf Kosten des Käufers den Versand zu veranlassen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

MPS - Engineering GbR behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.

§ 8 Warenrücknahme und Umtauschrecht

  1. Ordnungsgemäß bestellte und gelieferte Ware kann nur in einwandfreier Qualität, unbearbeitetem Zustand und unbeschädigter Originalverpackung zurückgenommen werden. Jedoch nur wenn die Ware nicht speziell für den Kunden angefertigt oder bestellt wurde.
  2. Rücklieferungen sind grundsätzlich anzumelden.
  3. Für alle Retouren ohne Anmeldung trägt der Versender die Kosten.
  4. Von der Warenrücknahme ausgeschlossen sind gleichfalls Waren mit durch den Besteller beschädigter, verschmutzter, beschrifteter oder beklebter Originalverpackung.
  5. Rücklieferungen sind zu richten an:
    MPS - Engineering GbR
    Telgenkamp 20a
    48249 Dülmen
  6. Ausgeschlossen von der Rücksendung sind:
    Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. individuell angefertigte Fahrzeugteile etc., Bestellung von individuell angefertigten Felgen inkl. dazugehöriger Reifen, Aufzählung nicht abschließend). Ebenso sind Teile, die bereits an- oder eingebaut waren und Felgen, auf denen bereits Reifen montiert waren, vom Umtausch ausgeschlossen.

§ 9 Mängelgewährleistung

  1. Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige Mängel sind unverzüglich, Transportschäden sind am Tage der Anlieferung bei MPS – Engineering GbR telefonisch anzuzeigen.
  2. Soweit ein durch MPS – Engineering GbR zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist MPS – Engineering GbR nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
  3. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. MPS – Engineering GbR haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind; insbesondere haftet MPS-Engineering GbR nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers oder Dritter.

§ 10 Gerichtsstand / Erfüllungsort

  1. Sofern der Käufer Vollkaufmann ist, ist der Geschäftssitz von MPS – Engineering GbR Gerichtsstand; MPS – Engineering GbR ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von MPS – Engineering GbR Erfüllungsort.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirklichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An der Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt dann eine wirksame, die dem mit der unwirksamen wirtschaftlich Gewollten so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

§ 11 Gewährleistung

MPS – Engineering GbR vertreibt hauptsächlich neu wie auch gebrauchte Importteile aus der ganzen Welt. Wird nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, gibt MPS-Engineering GbR keine Garantie oder Gewährleistung auf solche Waren. Diese Waren sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen und werden ausschließlich für Ausstellungsfahrzeuge vertrieben. Für die Benutzung im Straßenverkehr oder Rennbetrieb oder durch daraus entstandene Schäden kann MPS-Engineering GbR nicht haftbar gemacht werden.

Fahrzeuge, die von MPS-Engineering GbR vertrieben werden, werden ohne jegliche Gewährleistung an den Kunden übergeben, wenn nicht im Kaufvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 12 Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel

  1. MPS-Engineering behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden auf der Webseite spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten abgelichtet.
  2. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.