AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines Geltungsbereich
- Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und werden Bestandteil des mit MPS - Engineering geschlossenen Vertrages; entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, MPS - Engineering hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn MPS - Engineering in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.
- Im kaufmännischen Verkehr gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
§ 2 Angebot / Vertragsabschluß
Die Angebote von MPS - Engineering beziehen sich auf handelsübliche Qualitäten mittlerer Art und Güte, sind freibleibend und unverbindlich. Alle Aufträge oder Zusicherungen erlangen für uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung, mit Auslieferung der Ware oder mit einer Bestellung des Kunden per E-Mail oder Fax Verbindlichkeit. MPS-Engineering behält sich Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebotsunterlagen vor, sofern diese Abweichungen durch den technischen Fortschritt begründet sind.
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Anklicken des Buttons "Bestellung abschicken" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auftragsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.
§ 4 Preise / Zahlungsbedingungen
MPS - Engineering liefert stets auf der Grundlage der aktuellen Preisliste zu den dort genannten Listenpreisen.
Die Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart und in der Rechnung angegeben ist.
Vorkasse: Sie zahlen den Rechnungsbetrag wie auf Ihrer Bestellung ausgewiesen im voraus und bekommen ihre Ware ins Haus geliefert oder Sie zahlen bei Abholung.
Zahlungsempfänger:
MPS – Engineering
Bankverbindung:
Sparkasse Westmünsterland
BLZ: 40154530
Kto.-Nr.: 35056019
Nachnahme: Sie zahlen direkt an der Haustür in Bar bei Erhalt der Ware.
§ 5 Lieferung
- Lieferung erfolgt Weltweit.
- Für die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen haftet MPS - Engineering nur insoweit, als ihr die fristgemäße Lieferung nicht aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen unmöglich ist. Lieferfristen sind mit rechtzeitiger Absendung gewahrt.
- MPS - Engineering ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und hierbei Teilrechnungen zu erstellen.
- In Fällen von Streik, Aussperrung, höherer Gewalt und sonstigen, durch MPS - Engineering nicht zu vertretenden. Unter Umständen ist MPS - Engineering berechtigt, eine eventuell vereinbarte Lieferfrist angemessen zu verlängern oder die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen.
- Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist MPS - Engineering berechtigt, den ihr entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
§ 6 Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Dies gilt auch für etwaige Rücksendungen. MPS - Engineering ist nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen. Der Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe der Lieferung an den Spediteur oder Frachtführer bzw. mit Aufgabe beim DPD oder zu dem sonst für den Transport vorgesehenen Unternehmen oder Person. Bei Selbstabholung geht die Gefahr am Tage der vereinbarten Bereitstellung über; erfolgt die Abholung nicht innerhalb von 5 Tagen ab vereinbarter Bereitstellung, ist MPS – Engineering berechtigt, auf Kosten des Käufers den Versand zu veranlassen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
MPS - Engineering behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.
§ 8 Warenrücknahme und Umtauschrecht
- Ordnungsgemäß bestellte und gelieferte Ware kann nur in einwandfreier Qualität, unbearbeitetem Zustand und unbeschädigter Originalverpackung zurückgenommen werden. Jedoch nur wenn die Ware nicht speziell für den Kunden angefertigt oder bestellt wurde.
- Alle Rücklieferungen sind grundsätzlich anzumelden.
- Für alle Retouren ohne Anmeldung trägt der Versender die Kosten.
- Von der Warenrücknahme ausgeschlossen sind gleichfalls Waren mit durch den Besteller beschädigter, verschmutzter, beschrifteter oder beklebter Originalverpackung.
- Rücklieferungen sind zu richten an:
MPS - Engineering
Telgenkamp 14a
48249 Dülmen - Ausgeschlossen von der Rücksendung sind:
Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. individuell angefertigte Felgen etc. , Bestellung von individuell angefertigten Felgen inkl. dazugehöriger Reifen, Aufzählung nicht abschließend). Ebenso sind Teile, die bereits an- oder eingebaut waren und Felgen, auf denen bereits Reifen montiert waren, vom Umtausch ausgeschlossen.
§ 9 Mängelgewährleistung
- Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige Mängel sind unverzüglich, Transportschäden sind am Tage der Anlieferung bei MPS – Engineering telefonisch anzuzeigen.
- Soweit ein durch MPS – Engineering zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist MPS – Engineering nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
- Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. MPS – Engineering haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind; insbesondere haftet MPS-Engineering nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers oder Dritter.
§ 10 Gerichtsstand / Erfüllungsort
- Sofern der Käufer Vollkaufmann ist, ist der Geschäftssitz von MPS – Engineering Gerichtsstand; MPS – Engineering ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von MPS – Engineering Erfüllungsort.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirklichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An der Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt dann eine wirksame, die dem mit der unwirksamen wirtschaftlich Gewollten so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
§ 11 Gewährleistung
MPS – Engineering vertreibt hauptsächlich neu wie auch gebrauchte Importteile aus der ganzen Welt. Wird nicht ausdrücklich darauf hingewiesen gibt MPS-Engineering keine Garantie oder Gewährleistung auf solche Waren. Diese Waren sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen und werden ausschließlich für Ausstellungsfahrzeuge vertrieben. Für die Benutzung im Straßenverkehr oder Rennbetrieb oder durch daraus entstandene Schäden kann MPS-Engineering nicht haftbar gemacht werden.
Autos die von MPS-Engineering vertrieben werden, werden ohne jegliche Gewährleistung an den Kunden übergeben, wenn nicht im Kaufvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 12 Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel
- MPS-Engineering behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden auf der Webseite spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten abgelichtet.
- Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

